Aufgaben der Bewohnervertretung laut Heimwirkungsverordnung (HeimmwV)

  • Der Heimbeirat kann beim Heimträger Maßnahmen beantragen, die dem Wohl der Bewohner dienen — z. B. Verbesserungen im Alltag oder der Betreuung
  • Er nimmt Anregungen und Beschwerden von Bewohnern entgegen und kann, wenn nötig, mit Heimleitung oder Träger verhandeln, um diese Anliegen zu klären. Der Heimbeirat fördert die Eingliederung und Teilhabe der Bewohner im Haus.
  • Bei wichtigen Entscheidungen mitwirken: z. B. Änderungen der Hausordnung, Verträge, Entgelte, Verpflegung, Betreuung, Freizeit- und Alltagsgestaltung, bauliche Maßnahmen oder Änderungen im Einrichtungsbetrieb. Mindestens einmal pro Amtsjahr eine Bewohnerversammlung einberufen und einen Tätigkeitsbericht abgeben — damit alle Bewohner informiert sind und mitbestimmen können.
  • Bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Betreuung mitwirken
  • Alle 4 Jahre wird eine Bewohnervertretung gewählt. Vor Ablauf der Amtszeit wird ein Wahlausschuss bestellt, dieser organisiert die Neuwahl, um neue Vertreter zu wählen.

Ansprechpartner

Haus Siedenfeld

Susanne Krause-Fiedler

Ansprechpartner

Haus Miteinander

Christine Granzow

Ansprechpartner

Haus Uckermark

Melitta Postier

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