Unser Werkstatt-Rat und unsere Frauen-Beauftragte

In jeder Werkstatt für Menschen mit Behinderung gibt es einen Werkstatt-Rat und eine Frauen-Beauftragte. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und ist eine wichtige Arbeit.

Der Werkstatt-Rat und die Frauen-Beauftragte werden von den Beschäftigten der Werkstatt gewählt und sie gehören ebenfalls zur Werkstatt. Es wird alle vier Jahre gewählt.

Zu den Aufgaben des Werkstatt-Rates gehören die Mitbestimmung und das Mitwirken nach der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO). Das heißt, wenn die Leitung etwas ändern möchte, muss der Werkstatt-Rat zustimmen. Das kann dabei um Beschäftigungs-Zeit, Urlaub oder Verpflegung gehen.

Die Frauen-Beauftragte ist zuständig für die Frauen in einer Behindertenwerkstatt. Sie ist die Ansprechpartnerin für alle Frauen in der Werkstatt und vertritt ihre Interessen. Sie setzt sich für Themen wie Gleichstellung Mann und Frau, Vereinbarkeit Familie und Beschäftigung oder Schutz vor Belästigung und Gewalt ein.

Der Werkstatt-Rat und die Frauen-Beauftragte treffen sich regelmäßig und haben Sprechtage an unseren Standorten, an denen sie für Jede und Jeden ein offenes Ohr haben. Unterstützt werden sie dabei von einer Vertrauensperson aus unserer Werkstatt.

Ansprechpartner

Werkstattrat Vorsitzende und Frauenbeauftragte

Frau Christel Wiese

Ansprechpartner

Vertrauensperson

Frau Christin Frommer

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