In der Regel beginnt eine Beschäftigung in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung mit dem sogenannten Eingangsverfahren. Dieses dauert bis zu 3 Monate und dient dem Kennenlernen der Werkstatt, unserer Angebote sowie der Feststellung, ob die Werkstatt für behinderte Menschen die geeignete Einrichtung zur Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben ist. Es wird in enger Zusammenarbeit mit dem Teilnehmer, den Familienangehörigen und Rechtsbetreuern in Form einer regelmäßigen, detaillierten Zielplanung genau besprochen, welche beruflichen Perspektiven wir Ihnen anbieten können und viel wichtiger, was Sie sich für Ihre Teilhabe wünschen. Der Berufsbildungsbereich schließt sich dem Eingangsverfahren an. Die Teilnahme im Berufsbildungsbereich dauert bis zu 2 Jahre. Während dieser Zeit erhalten unsere Teilnehmer berufsbildende und persönlichkeitsfördernde Leistungsangebote, die individuell oder auch gruppenübergreifend durchgeführt werden. Das Erlernen der beruflichen und lebenspraktischen Fähigkeiten ist ein wichtiger Schritt, um die Teilnehmer auf geeignete Tätigkeiten in unseren vielfältigen Arbeitsbereichen, einschließlich Inklusionsbetrieben oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Ziel ist es, die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit so weit wie möglich zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen. Unsere Berufsbildungsbereiche sind fachlich nach AZAV zertifiziert. Dazu kommen kleine Arbeitsgruppen und eine ruhige Atmosphäre, die es den Teilnehmern ermöglichen, nicht nur individuell ihre Fähigkeiten zu erweitern, sondern auch über persönliche Bindungen und Entwicklungen Sicherheit und Rückhalt zu gewinnen.
Auszüge aus unserem Rahmenplan zu den einzelnen Fachtheoretischen und Fachpraktischen Unterweisungen innerhalb der Berufsbildungsbereiche in Modulen:
Herr Steffen Quast